AGB Mountainbike Guide
Mai 2021
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen zu Touren von „Teilnehmern“ (im folgenden auch kurz der Teilnehmer genannt) mit dem „GuideGuide“ Johannes Rain als GuideGuide und/oder „Guide“.
Für jede Tour, die beim GuideGuide gebucht wird, gelten die AGBs in ihrer jeweils gültigen Fassung.
II. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Veranstaltung und Durchführung von Touren mit Mountainbikes auf diversen Terrains mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, die sich aus einer entsprechenden Vereinbarung ergeben. Der Guide führt die Teilnehmer selbst als Guide oder stellt „Guides“, die die Teilnehmer auf den Touren führen und begleiten, die Routen kennen und mittels Unterweisungen unterstützen. das von dem Teilnehmer zu entrichtende Entgelt richtet sich nach dem durch die Teilnehmer gewählten Angebot.
III.Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, an den gewählten Touren teilnehmen zu können. Gegebenenfalls haben Teilnehmer rechtzeitig vor der Tour eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, bei der die gesundheitliche Eignung überprüft wird.
Die Durchführung einer solchen Untersuchung ist, sofern sie dem Teilnehmer nach eigener Einschätzung notwendig erscheint, um den gesundheitlichen Zustand und die Eignung für eine Tour zu überprüfen, auf alleinige Verantwortung und Kosten des Teilnehmers vorzunehmen. Eine Überprüfung des Vorliegens oder der Notwendigkeit eines etwaigen ärztlichen Attests hat der Guide nicht vorzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Guide wahrheitsgemäß über das Vorliegen medizinischer Probleme z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Allergien, orthopädische Leiden etc., die für die Teilnahme an einer Tour von Interesse sein könnten, zu informieren.
Der Teilnehmer hat für etwaige für Notfälle im Zusammenhang mit bestehenden Erkrankungen notwendige Medikamente mitzuführen.
Der Teilnehmer ist des Weiteren dazu verpflichtet, sein Fahrrad rechtzeitig vor der Tour einer technischen Überprüfung zu unterziehen, durch die sichergestellt ist, dass das Fahrrad allen technischen Anforderungen gerecht wird (insbesondere Bremssystem, Reifendruck, Schaltung). Kann der Teilnehmer eine solche Überprüfung nicht selbst adäquat vornehmen, so ist eine geeignete Werkstätte auf Verantwortung und Kosten des Teilnehmers damit zu betrauen.
Der Teilnehmer hat jegliche notwendige, jedenfalls aber die vom Guide vorgeschriebene Schutzausrüstung zu verwenden (insbesondere Helme, Protektoren, Handschuhe). Es gilt auf allen Touren eine absolute Helmpflicht!
Für unter 18 Jährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme erforderlich.
Ist der Teilnehmer gemäß der Beurteilung durch den GuideGuide für eine Teilnahme an einer Tour ungeeignet (z.B. wegen Alkoholisierung, Drogeneinfluss) oder ist das das Fahrrad des Teilnehmers nach der Beurteilung des GuideGuides technisch ungeeignet, nicht gewartet oder beschädigt, darf der GuideGuide Teilnehmer jederzeit, vor Beginn und auch während der Tour, von der Teilnahme ausschließen. Trotz eines Ausschluss von der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
IV. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an alle Regeln und Anweisungen des Guides und an gesetzliche Bestimmungen z.B. die Straßenverkehrsordnung zu halten. Bei Fehlverhalten kann der Guide den Teilnehmer von der Tour ausschließen. Trotz eines Ausschluss von der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Der Teilnehmer hat seine Schutzausrüstung ständig und korrekt zu verwenden. Es gilt Helmpflicht für alle Teilnehmer. Ein Abnehmen der Schutzausrüstung während der Tour ist, abgesehen von Pausen, nicht gestattet.
Teilnehmer haben den Guide/Guide jederzeit über relevante Vorkommnisse, technische und gesundheitliche Probleme zu unterrichten, damit dieser entsprechend reagieren kann.
Es ist stets ein an die Situation angepasstes Fahrtempo zu wählen. Die Regeln der StVO sind stets einzuhalten.
Für die Verpflegung mit Essen und Trinken während der Tour sind die Teilnehmer verantwortlich.
V. Unterbrechung/Absage und Dauer von Touren, Bezahlung bei Unterbrechung/Absage
Der Guide/Guide ist berechtigt, Touren bei Schlechtwetterprognosen zu verschieben oder abzusagen.
Wetterbedingt und wegen technischen Gebrechen kann jede Tour, sofern notwendig, durch die Guide/den Guide unterbrochen werden. Die Tour ist nach einer Unterbrechung, sofern möglich, fortzusetzen.
Eine wetterbedingte Absage kann jederzeit erfolgen. Erfolgt eine Absage vor der Tour, versuchen Guide und Teilnehmer adäquate Ersatztermine für die Durchführung zu vereinbaren.
VI. Gefahrtragung, Haftung
Die Teilnahme an Touren erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt, dass er Kenntnis über die Gefahren und Risiken hat, die der Sport mit sich bringt.
Der Guide haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, oder die der Teilnehmer selbst erleidet, es sei denn, diese wurden durch den Guide/Guide vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Jede darüber hinausgehende Haftung des Guides/Guide für Sachschäden und Personenschäden oder in Verlust geratene Gegentände wird ausgeschlossen
Dem Teilnehmern wird geraten, eine Haftpflichtversicherung/Unfallversicherung abzuschließen, die durch den Teilnehmer allenfalls verursachte Schäden deckt.
Sollten im Rahmen einer Tour Verwaltungsübertretungen begangen werden, haftet der Teilnehmer selbst für Strafen.
VII.Bezahlung
Teilnehmer haben die Touren vorab zu bezahlen. Eine etwaige Erstattung der Teilnahmegebühr wegen Absage während der Tour hat im Rahmen eines angemessenen Zeitraums auf Ansuchen des Teilnehmers zu erfolgen. Die Anmeldung zu einer Tour ist erst erfolgreich beendet und damit gültig, wenn die Tourkosten beim GuideGuide eingelangt sind.